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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Tanit] #353676
14/08/2011 17:00
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...die Ausreisegenehmigung kostet übrigens 2 Euro.Das Papier was ich in deutsch geschrieben habe ,mit seiner Unterschrift, haben sie auch einbehalten,vielleicht als Vorlage damit sie beim nächsten nur abschreiben brauchen ... whistle grinGruss Siggi.

Last edited by Tanit; 14/08/2011 17:02.
Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Tanit] #353677
14/08/2011 17:01
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I love Tunesia, too grin grin

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Schneeeule] #353678
14/08/2011 17:02
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...dann sind wir ja schon zu zweit.... s61

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Tanit] #353679
14/08/2011 17:09
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s15 s15 s49
(ich liebe Tunesien besonders dafür, weil dort nicht solche Wassermassen vom Himmel fallen, wie bei uns im Moment)

Last edited by Schneeeule; 14/08/2011 17:10.
Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Schneeeule] #353680
14/08/2011 17:32
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..diesen "Sommer" ist alles ungerecht verteilt,manche kommen um vor Hitze und andere ersaufen! s42Gruss Siggi.

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Tanit] #353681
14/08/2011 19:44
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so ging es meinem Mann auch, als er seinen tn Pass abholen wollte, nachdem er die dtsch. Staatsangehörigkeit bekommen hatte. Er hat extra vorher angerufen, wobei ihm bestätigt wurde, dass sein Pass da sei und er ihn abholen könne. Dann waren wir in Bonn (von Frankfurt aus) und er hätte am nächsten Tag wieder kommen sollen. Da hat er aber einen Aufstand gemacht, dass sie ihn dann doch tatsächlich rausgerückt haben.
Bzgl Anrufen, das hat er letztens wegen der Registrierung zur Wahl vesucht und hat erstmal niemanden erreicht ausser der automatischen Ansage. Irgendwann hat er mal alle Nummer durchprobiert, mit der Ergebnis, dass ihn jemand weiterverbinden wollte und dann aber aufgelegt hat.
Unsere Tochter hat derzeit auch nur einen gültigen dtsch. Pass, da sie diesbezüglich in Tunesien nicht fähig waren, ihn zu verlängern.


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Salecha] #353683
14/08/2011 22:53
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...was für ein Chaos!!! Ich bin nur froh das es uns nicht nur alleine so ergeht.Wer weiß was uns in Tunesien alles noch erwartet,da kommt Freude auf...hoffentlich kriegen wir keine Probleme wenn unsere Tochter ohne tun.Pass fliegt.Ich werde dann immer so richtig sauer .... grinGruss Siggi.

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Tanit] #353684
14/08/2011 23:13
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Hallo Zusammen

Ich wollte euch mitteilen, für die, die es noch nicht wissen, die Reisegenehmigung gilt zwar 1 Jahr aber wird mit der 1. Abreise zurück nach Deutschland wieder am Zoll dann abgenommen. Dass ist mir im April passiert und ich war so verärgert, dass ich wieder nach München fahren muss und hab dass auch dem Zollbeamten gesagt, dass es eine weite strecke sei und ich oft nach Tunesien komme. Da meinte er es muss nicht vom Konsulat abgestempelt werden sondern wichtig ist einfach eine Unterschriftsbeglaubigung.So dann hab ich dass ganze auf Deutsch und darunter auf Arabisch geschrieben und bin mit meinem Mann zum Bürgerbüro gegangen und er musste dort dann einfach seine Unterschrift unter dem geschriebenen setzen. 5 Euro. Für die Zöllner in Tunesien war dass Ok :-)

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: tamtam] #353686
14/08/2011 23:18
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..zum Bürgerbüro deiner Gemeinde in Deutschland?

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Tanit] #353687
14/08/2011 23:29
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: tamtam] #353689
15/08/2011 00:27
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Sorry, was hat das Bürgeramt damit zu tun...?


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #353690
15/08/2011 00:29
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Dem Tunesischem Zoll ist die Unterschriftsbeglaubigung wichtig und die haben wir beim Bürgerbüro gemacht

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: tamtam] #353691
15/08/2011 00:37
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Original geschrieben von: tamtam
Dem Tunesischem Zoll ist die Unterschriftsbeglaubigung wichtig und die haben wir beim Bürgerbüro gemacht
Das ist mir schon klar...Aber was hat ein DEUTSCHES BÜRGERAMT damit zu tun..? Das wird mir gerade NICHT so klar! wink Das es nur für DEUTSCHE Behörden gilt und nicht für Ausländische!


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #353692
15/08/2011 00:40
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Sie wollten einfach die Echtheit sehen und dass hat auch mit einem Deutschem Stempel gereicht. Der Zöllner hat es mir ja gesagt, er will einfach nur eine Beglaubigung haben

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: tamtam] #353693
15/08/2011 00:42
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Original geschrieben von: tamtam
Sie wollten einfach die Echtheit sehen und dass hat auch mit einem Deutschem Stempel gereicht. Der Zöllner hat es mir ja gesagt, er will einfach nur eine Beglaubigung haben
Interessant! wink


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #353694
15/08/2011 00:49
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Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland).

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laende...389478bodyText4

Das Tunesische Konsulat sagt das gleiche!


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: tamtam] #353695
15/08/2011 00:51
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Original geschrieben von: tamtam
Sie wollten einfach die Echtheit sehen und dass hat auch mit einem Deutschem Stempel gereicht.


Ich glaube eher, daß es sich so verhält, daß Tunesier es gewohnt sind, daß Unterschriften nur mit der Beglaubigung und der damit einhergehenden Beratung der Stadtverwaltung gültig sind und glauben deshalb, es wäre auch woanders so.

In Tunesien hat das durchaus eine Berechtigung, weil eben viele (ca. 30%) Tunesier nicht schreiben und lesen können und die Stadtverwaltung da sicherzustellen versucht, daß diejenigen, die unterschreiben, auch verstehen, was sie unterschreiben. Zudem muß sich jemand, der dort unterschreibt, mit einem amtlichen Dokument ausweisen, so daß eine große Wahrscheinlichkeit für die korrekte Identität besteht.

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #353709
15/08/2011 15:09
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Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres)

Wird man jetzt mit 18 schon volljährig in TN? Ich dachte, lediglich das Wahlalter wurde auf 18 Jahre gesenkt. confused

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Nela] #353710
15/08/2011 15:18
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Original geschrieben von: Nela

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Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres)

Wird man jetzt mit 18 schon volljährig in TN? Ich dachte, lediglich das Wahlalter wurde auf 18 Jahre gesenkt. confused


Im Gegenteil - das Wahlalter wurde nur gesenkt, damit es wieder zur Volljährigkeit passt. smile

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Frogger] #353712
15/08/2011 16:19
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Also braucht man jetzt demzufolge Ausreiseerlaubnis nur bis 18J und nicht wie früher bis 21?

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Yuliya] #353718
15/08/2011 17:05
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Dann darf ein tn Vater für sein 19-jähriges Kind demnach keinen Pass mehr ausstellen lassen, sondern das Kind müsste das selber tun?


Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Frogger] #353721
15/08/2011 17:24
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Original geschrieben von: Frogger

Im Gegenteil - das Wahlalter wurde nur gesenkt, damit es wieder zur Volljährigkeit passt. smile


Sorry, aber das ist ein Dreher! Das aktive Wahlalter wurde vor den Wahlen Ende Oktober 2009 gesenkt, die Volljährigkeitsgrenze im Sommer 2010.
[oder war das ironisch gemeint?]

Heinz87

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: heinz87] #353727
15/08/2011 18:55
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Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: Nela

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Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres)

Wird man jetzt mit 18 schon volljährig in TN? Ich dachte, lediglich das Wahlalter wurde auf 18 Jahre gesenkt. confused


Im Gegenteil - das Wahlalter wurde nur gesenkt, damit es wieder zur Volljährigkeit passt. smile
grin





Antwort auf:
Also braucht man jetzt demzufolge Ausreiseerlaubnis nur bis 18J und nicht wie früher bis 21?
Ja genau! Früher war es bis 20 Jahre ist aber schon lange her...
Antwort auf:

Dann darf ein tn Vater für sein 19-jähriges Kind demnach keinen Pass mehr ausstellen lassen, sondern das Kind müsste das selber tun?
mit 19 Jahren ist man wohl kein Kind mehr wink
Man muss selbst alles beantragen bzw. unterschreiben!


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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #353732
15/08/2011 20:58
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Antwort auf:
mit 19 Jahren ist man wohl kein Kind mehr

Naja, "Kind eines Vaters" bleibt man dennoch lebenslänglich. smile

Aber danke für die Info, es geht nämlich um einen konkreten Fall, in dem das "Kind" eigentlich gar kein Interesse an dem Pass hat....

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Nela] #353735
15/08/2011 21:32
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Original geschrieben von: Nela

Antwort auf:
mit 19 Jahren ist man wohl kein Kind mehr

Naja, "Kind eines Vaters" bleibt man dennoch lebenslänglich. smile
Das ist schon klar wink aber in Bezug auf die Gesetzeslage ist man kein Kind mehr!

Original geschrieben von: Nela
Aber danke für die Info, es geht nämlich um einen konkreten Fall, in dem das "Kind" eigentlich gar kein Interesse an dem Pass hat....
Bitte!

Ist es "schlimm" das kein Interesse besteht..?


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